Kosten
Hier finden Sie Informationen zu den Kosten der Therapie und den verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten.
In meiner Privatpraxis orientiere ich mich bei der Abrechnung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese legt die Preise für psychotherapeutische Leistungen fest und sorgt für Klarheit bei der Abrechnung. Die Kosten werden basierend auf dem individuellen Leistungsaufwand festgelegt und direkt mit Ihnen abgerechnet.
Ab dem 1. Juli 2024 haben die Bundespsychotherapeutenkammer, die Bundesärztekammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der privaten Krankenversicherung neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte vereinbart.
Für eine 50-minütige Therapiesitzung liegen die Kosten bei einem 2,3-fachen Satz zwischen 134,06 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffern 812a, 870, 801a), abhängig vom Therapierahmen (Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie) sowie der Art der Sitzung (psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie). Zudem können im Verlauf einmalige Kosten für zusätzliche Leistungen wie Testauswertungen, biographische Anamneseerhebungen, Therapieanträge oder Berichte anfallen.
Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie, wobei es je nach Tarif zu unterschiedlichen Erstattungsbedingungen kommen kann. Einige Tarife fordern möglicherweise eine Genehmigung für die Therapie. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen und welche Unterlagen für die Kostenübernahme erforderlich sind. Ich unterstütze Sie gerne bei den weiteren Schritten.
Weitere Kostenträger
In einigen Fällen können auch andere Kostenträger wie die Heilfürsorge der Polizei, Beihilfestellen oder die Bundeswehr die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. In diesen Fällen klären wir gerne gemeinsam, wie die genaue Abwicklung mit dem jeweiligen Kostenträger erfolgen kann. Bitte bringen Sie dazu alle relevanten Unterlagen zur ersten Sitzung mit.
Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie die Therapie direkt in Anspruch nehmen, ohne dass die Abrechnung über eine Versicherung erfolgt. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.